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Rettungskosten ?

       
     
       
     

Rettungskosten

       
     
       
     

Rettungskosten?

Nun ist es da, das große Konjunkturpaket. Mehrwertsteuer befristet runter, Familienbonus, E-Auto-Förderung, EEG-Umlage runter, Entlastung der Kommunen durch Steuerspritzen des Bundes, also des Steuerzahlers.

Denn siehe da: Wenn man die Fakten zur immer wieder ins Gespräch geworfenen „Vermögensabgabe“ betrachtet, wird einiges klar. Der Bundestag hat eine Studie in Auftrag gegeben (und warum sollte er das tun, wenn er nicht ernsthaft über eine solche Abgabe nachdenkt). Ergebnis: Die Abgabe sei nicht verfassungswidrig, wenn sie nur einmal erhoben wird. Dann müsse sie halt besonders kräftig ausfallen, könne aber über Jahre gestreckt, sprich: vom Steuerzahler abgestottert werden.

Statistisch gesehen beläuft sich das private Sachvermögen in Deutschland auf 8 Billionen Euro.

7,5% will der Staat mit seiner Vermögensabgabe hiervon kassieren. Das ist die Zahl, die kolportiert wird. Unterm Strich ergibt das 600 Milliarden Euro.

Das ist exakt die Summe, die in den Medien aktuell als Rettungskosten veranschlagt wird. Ein Schelm, der sich hierbei etwas Böses denkt. 

 

Aus Sicht des Fiskus besonders erfreulich:

Immobilien können als unverrückbare Vermögenswerte sehr einfach mit einer Abgabe belegt werden.

Zudem stehen mit Sicherheit sämtliche belegten Sparguthaben auf der Agenda der Finanzverwaltung.

Oder, wie es der Deutsche Wirtschaftsbrief in seiner Ausgabe 21/20 formuliert :

Wir sollten uns warm anziehen“.  Und das mitten im Sommer.



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